Messe-Berlin

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Messe Berlin GmbH

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.messe-berlin.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.08.2024 zuletzt überarbeitet.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde in Teilen durch einen externen Gutachter im Rahmen eines BIK BITV-Test sowie durch eine Selbstbewertung durchgeführt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. An der Umsetzung und insbesondere der Verbesserung der Zugänglichkeit wird momentan gearbeitet. Insbesondere bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung berücksichtigt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Textalternativen

  • Alternativtexte für Bedienelemente: Nicht alle Bedienelemente besitzen die benötigten Alternativtexte
    • Anforderung 9.1.1 der EN 301 549
    • Maßnahme: Fehlerhafte Bedienelemente werden überprüft und mit Alternativtexten ergänzt
    • Zeitplan: 4. Quartal 2024
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte: Nicht alle Grafiken und Objekte besitzen die benötigten Textalternativen
    • Anforderung 9.1.1 der EN 301 549
    • Maßnahme: Thematische Sensibilisierung der Redakteur:innen. Laufende Überprüfung der bestehenden Seiten auf passende Alternativtexte. Das Feld Alternativ-Texte wird im Content-Management-System als Pflichtfeld definiert.
    • Zeitplan: Laufende Arbeit | Fehlende Text-Alternativen sind bis Ende 2024 ergänzt
  • Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken: Nicht alle Layoutgrafiken besitzen die nötigen alt-Attribute
    • Anforderung 9.1.1 der EN 301 549
    • Maßnahme: Fehlerhafte Layoutgrafiken werden überprüft und mit alt-Attributen ergänzt
    • Zeitplan: Laufende Arbeit | Fehlende Text-Alternativen sind bis Ende 2024 ergänzt

Zeitbasierte Medien

  • Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos: Aktuell fehlen in den auf der Webseite eingebundenen Videos noch Audiotranskription und Untertitel.
    • Anforderung 9.1.2.3 der EN 301 549
    • Maßnahme: Zukünftig werden voninformationstragenden Videos durch das Videomanagement-Tool automatisiert erstellte Audiodeskription zur Verfügung gestellt.
    • Zeitplan: 1. Quartal 2025

Informationen und Beziehungen

  • Sinnvolle Reihenfolge: Im mobilen Design ist die nicht-visuell wahrnehmbare (oder "eingeklappte") mobile Navigation nicht zulässig versteckt. Die Reihenfolge der Inhalte der modalen Dialoge entspricht speziell im Lesemodus des Screenreaders nicht der logischen Reihenfolge von nicht sichtbaren Seiteninhalten.
    • Anforderung 9.1.3.1 der EN 301 549
    • Maßnahme: Design und Navigationskonzept wird angepasst.
    • Zeitplan: Die Maßnahme befindet sich momentan in Umsetzung.
  • Ungenügende oder fehlerhafte Umsetzung von Listen und/oder Listeneinträgen oder zu häufiger, nicht sinnvoller und überfrachtender Einsatz von Listen.
    • Anforderung 9.1.3.1 der EN 301 549
    • Maßnahme: Bereinigung der Listeneinträgen durch Webagentur
    • Zeitplan: 1. Quartal 2025

Unterscheidbar

  • Ohne Farben nutzbar: Einige Informationen werden nur über die Wahrnehmung der Farbe übermittelt.
    • Anforderung 9.1.4.1 der EN 301 549
    • Maßnahme: Elemente, welche die Informationen nur über die Wahrnehmung der Farbe vermitteln werden zukünftig nicht mehr eingesetzt.
    • Zeitplan: Ganzjährig 2024
  • Kontraste von Texten: Nicht alle Textkontraste erreichen einen ausreichenden Wert.
    • Anforderung 9.1.4.3 der EN 301 549
    • Maßnahme: Thematische Sensibilisierung der Redakteur:innen. Laufende Überprüfung unserer Webagentur der Website um fehlerhafte Kontrastwerte zu identifizieren und zu beheben.
    • Zeitplan: Ganzjährig 2024

Lesbar

  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet: Einige fremdsprachige Begriffe sind nicht als englischsprachig gekennzeichnet.
    • Anforderung 9.3.1 der EN 301 549
    • Maßnahme: Englischsprachige Begriffe werden gekennzeichnet
    • Zeitplan: 1. Quartal 2025

Hilfestellung bei der Eingabe

  • Fehlererkennung und Hilfe bei Fehlern: Fehlermeldungen in Formularen ist inhaltlich unzureichend.
    • Anforderung 9.2.5 der EN 301 549
    • Maßnahme: Einsatz einer neuen Applikation für Formulare.
    • Zeitplan: 2. Quartal 2025

Kompatibel

  • Korrekte Syntax: Es existieren teilweise doppelte IDs.
    • Maßnahme: Logik zur Vergabe von IDs wird überarbeitet.
    • Zeitplan: 4. Quartal 2024
  • Name, Rolle, Wert verfügbar: Die semantischen Informationen sind nicht bei allen Komponenten korrekt vorhanden.
    • Maßnahme: Logik zur Vergabe von semantischen Informationen zu den Komponenten wird überarbeitet.
    • Zeitplan: 4. Quartal 2024

Benutzerdefinierte Einstellungen

  • Benutzerdefinierte Einstellungen: Benutzerdefinierte Einstellungen in Bezug auf eine Schriftgrößenanpassungen werden nicht übernommen.
    • Maßnahme: Benutzerdefinierte Schriftgrößenanpassungen soll technisch ermöglicht werden. Prüfung Umsetzung läuft.
    • Zeitplan: 4. Quartal 2024

Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache

  • Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen.
    • Maßnahme: Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache werden gemäß den Vorgaben nach BITV 2.0 bereitgestellt Dazu zählen die Erläuterung der wesentlichen Inhalte des Auftritts, die Beschreibung der Navigation und die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit.
    • Zeitplan: 2. Quartal 2025

Dokumente

  • Die als Download bereitgestellten Dokumente sind nicht immer barrierearm.
    • Maßnahme: Bearbeitung der Barriere in 2025.

Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson:

Abteilung Digital Marketing der Messe Berlin GmbH
E-mail:web@messe-berlin.de
Alternativ können Sie auch telefonisch mit uns Kontakt treten: +49 30 3038 2162

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.

Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die Messe Berlin GmbH!

Link zum Kontaktformular

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit